BAFA Beratungsförderung „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“
Beratung und Coaching für GründerInnen und Unternehmen werden im Rahmen des Programms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ werden gefördert.
Es handelt sich dabei um ein Angebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds). Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgen nach abschließender Prüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Beratungen durch qualifizierte Beraterinnen und Berater
Die Beratungen dürfen ausschließlich von qualifizierten und beim BAFA registrierten Beraterinnen und Beratern durchgeführt werden. Die im Förderverfahren registrierten Berater müssen dem BAFA die erforderlichen Fähigkeiten nachweisen und einen Qualitätsnachweis erbringen.
Auch die Glassl & Brandel Unternehmensberatung bietet solche geförderten Beratungen jetzt und auch in Zukunft an.
Welche Beratungen werden gefördert? – Förderfähige Beratungsschwerpunkte
Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Das Förderprogramm unterstützt auch Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie zum Beispiel
- Fachkräftesicherung und -bindung,
- Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells,
- Gleichstellung der Geschlechter,
- Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur
- ökologischen Nachhaltigkeit.
Quelle: BAFA (Hrsg.): Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht
Wer kann die BAFA-Beratungsförderungen in Anspruch nehmen?
Die „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ in Anspruch nehmen können kleine und mittlere Unternehmen.
Wann sind KMU fördermittelberechtigt? Welche Bedingungen gibt es?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind fördermittel- und damit antragsberechtigt, wenn sie
- rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
- ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen.
Das KMU darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten.
Quelle: BAFA (Hrsg.): Merkblatt Antragsberechtigte KMU
Wer kann die BAFA-Beratungsförderungen nicht in Anspruch nehmen?
Es gibt Unternehmen, die die Beratungsförderungen durch das BAFA nicht in Anspruch nehmen dürfen.
Wann sind Unternehmen nicht fördermittelberechtigt?
Folgende Unternehmen sind nicht antrags- und damit fördermittelberechtigt:
- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, der Wirtschafts- oder Buchprüfung, der Steuerberatung oder als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, als Notarin oder Notar, als Insolvenzverwalterin oder Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
- Unternehmen, die im Förderprogramm bereits als Beratungsunternehmen aufgetreten sind.
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c der Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 der Abgabenordnung (AO) verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde. Ist der Antragsteller eine durch einen gesetzlichen Vertreter vertretene juristische Person, gilt dies, sofern den gesetzlichen Vertreter aufgrund seiner Verpflichtung als gesetzlicher Vertreter der juristischen Person die entsprechenden Verpflichtungen aus § 802c ZPO oder § 284 AO treffen.
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen.
- Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z.B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht förderfähig sind.
Sollte die Beratung von einem Angehörigen im Sinne des § 11 Absatz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuches durchgeführt worden sein, ist diese ebenfalls von einer Förderung ausgeschlossen.
Quelle: BAFA (Hrsg.): Merkblatt Antragsberechtigte KMU
Wie hoch ist der Zuschuss?
Gefördert werden Beratungskosten bis maximal 3.500 €.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.
Förderfähige und nicht förderfähige Beratungskosten:
Förderfähigen Beratungskosten:
- Honorar des Beratungsunternehmens
- eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens
Nicht förderfähige Beratungskosten:
- Umsatzsteuer
- Zertifizierungskosten
Standort der beratenen Betriebsstätte
Die Höhe des Zuschusses zu den förderfähigen Beratungskosten hängt vom Standort der beratenen Betriebsstätte ab.
- In den alten Bundesländern (mit dem Land Berlin & Leipzig, ohne Lüneburg & Trier) werden 50 % der förderfähigen Beratungskosten, also maximal 1.750 € bezuschusst.
- In den neuen Bundesländern (mit Lüneburg & Trier, ohne das Berlin & Leipzig) werden 80 % der förderfähigen Beratungskosten, also maximal 2.800 € bezuschusst.
Quelle: BAFA (Hrsg.): Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis
Ablauf einer konzeptionellen Beratung
Die Beraterin bzw. der Berater
- bespricht die speziellen Probleme mit der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer und verschafft sich einen ersten Eindruck über die Unternehmenssituation,
- stellt den Ist-Zustand des Unternehmens fest. Sie bzw. er nimmt den Betrieb oder einen Teilbereich kritisch unter die Lupe,
- analysiert die Ist-Situation des Unternehmens im Rahmen des Beratungsauftrages (= Analyse),
- untersucht sorgfältig die Ursachen der einzelnen Schwachstellen (= Benennung der Schwachstellen und deren Ursachen),
- erarbeitet darauf aufbauend Verbesserungsvorschläge (= Handlungsempfehlungen) und Anleitungen zur Umsetzung der Vorschläge in die betriebliche Praxis,
- unter Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie die ökologische Nachhaltigkeit.
Quelle: BAFA (Hrsg.): Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht
Entwicklung individueller Handlungsempfehlungen und Anleitungen zur praktischen Umsetzung
Eine konzeptionelle Beratung darf sich folglich nicht auf eine Analyse und die Schwachstellenbenennung beschränken, selbst wenn sie von hervorragender Qualität sein sollte.
Ausschlaggebend für eine mögliche Förderung ist, dass betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen entwickelt und Anleitungen zur Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen in die betriebliche Praxis gegeben werden. Nur auf dieser Grundlage können die Leitstellen und das BAFA bewerten, ob die Beratung den Richtlinienanforderungen genügt und so eine Förderung gerechtfertigt ist.
Quelle: BAFA (Hrsg.): Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht
Beratungsbericht
Die Beratungsleistung muss von der Beraterin bzw. dem Berater in einem schriftlichen, individuellen Beratungsbericht niedergelegt und der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer ausgehändigt werden. Er dient dem beratenen Unternehmen als Arbeitsgrundlage und Nachweis für die durchgeführte Beratung.
Quelle: BAFA (Hrsg.): Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht
Wie lange dauert eine geförderte Beratung?
Die Beratungen dürfen eine maximale Dauer von 5 Tagen nicht überschreiten. Ein Beratungstag umfasst dabei 8 Stunden. Demnach ergibt sich eine maximale Beratungszeit von 40 Stunden.
Die jeweiligen Beratungszeiten müssen nicht zusammenhängend erbracht werden.
Die jeweilige Beratung muss innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens abgerechnet werden.
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden. Möglich sind maximal zwei Beratungen pro Jahr und fünf innerhalb der Richtliniendauer bis 31. Dezember 2028.
Beratungszuschüsse auch bei der Glassl & Brandel Unternehmensberatung
Auch die Glassl & Brandel Unternehmensberatung ist beim BAFA registriert und kann Beratungen im Rahmen des Programms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ durchführen.
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