BAFA-Beratungszuschüsse für Unternehmen

Erfahren Sie: Welche Möglichkeiten der Beratungsförderung für Unternehmen gibt es?

Beratung und Coaching für GründerInnen und Unternehmen

„Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“

Beratung und Coaching für GründerInnen und Unternehmen werden im Rahmen des Programms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ werden gefördert.

Es handelt sich dabei um ein Angebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds). Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgen nach abschließender Prüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Welche Beratungen werden gefördert?

Förderfähige Beratungsschwerpunkte

Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Das Förderprogramm unterstützt auch Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie zum Beispiel

  • Fachkräftesicherung und -bindung,
  • Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells,
  • Gleichstellung der Geschlechter,
  • Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur
  • ökologischen Nachhaltigkeit.

Beratungen durch qualifizierte Beraterinnen und Berater

Die Beratungen dürfen ausschließlich von qualifizierten und beim BAFA registrierten Beraterinnen und Beratern durchgeführt werden. Die im Förderverfahren registrierten Berater müssen dem BAFA die erforderlichen Fähigkeiten nachweisen und einen Qualitätsnachweis erbringen.

Auch wir, die Glassl & Brandel Unternehmensberatung, bieten solche geförderten Beratungen jetzt und auch in Zukunft an.

Wer kann die Zuschüsse in Anspruch nehmen?

Die „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ in Anspruch nehmen können kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Jungunternehmen (= Unternehmen in den ersten 12 Monaten nach der Gründung) und Bestandsunternehmen im Haupterwerb und im Nebenerwerb sowie Unternehmensübernahmen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind antragsberechtigt, wenn sie

  1. rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
  2. ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  3. weniger als 250 Personen beschäftigen und
  4. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen.

Das KMU darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überscheiten.

Quelle: BAFA (Hrsg.): Merkblatt Antragsberechtigte KMU

Wer kann die Zuschüsse nicht in Anspruch nehmen?

Fördermittelberechtigt sind nicht:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, der Wirtschafts- oder Buchprüfung, der Steuerberatung oder als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, als Notarin oder Notar, als Insolvenzverwalterin oder Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, die im Förderprogramm bereits als Beratungsunternehmen aufgetreten sind.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c der Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 der Abgabenordnung (AO) verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde. Ist der Antragsteller eine durch einen gesetzlichen Vertreter vertretene juristische Person, gilt dies, sofern den gesetzlichen Vertreter aufgrund seiner Verpflichtung als gesetzlicher Vertreter der juristischen Person die entsprechenden Verpflichtungen aus § 802c ZPO oder § 284 AO treffen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z.B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht förderfähig sind.

Sollte die Beratung von einem Angehörigen im Sinne des § 11 Absatz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuches durchgeführt worden sein, ist diese ebenfalls von einer Förderung ausgeschlossen.

Quelle: BAFA (Hrsg.): Merkblatt Antragsberechtigte KMU

Wie hoch ist der Zuschuss?

Gefördert werden Beratungskosten bis maximal 3.500 €.

In den alten Bundesländern (mit dem Land Berlin & Leipzig, ohne Lüneburg & Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, also maximal 1.750 €.

In den neuen Bundesländern (mit Lüneburg & Trier, ohne das Berlin & Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, also maximal 2.800 €.

Wie lange dauert eine geförderte Beratung?

Die Beratungen dürfen eine maximale Dauer von 5 Tagen nicht überschreiten. Ein Beratungstag umfasst dabei 8 Stunden. Demnach ergibt sich eine maximale Beratungszeit von 40 Stunden.

Die jeweiligen Beratungszeiten müssen nicht zusammenhängend erbracht werden.

Die jeweilige Beratung muss innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens abgerechnet werden.

Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden. Möglich sind maximal zwei Beratungen pro Jahr und fünf innerhalb der Richtliniendauer bis 31. Dezember 2026.

Beratungszuschüsse auch bei der Glassl & Brandel Unternehmensberatung

Auch wir, die Glassl & Brandel Unternehmensberatung sind beim BAFA registriert und können Beratungen im Rahmen des Programms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ durchführen.

Sie sind Inhaber*in eines jungen oder etablierten KMU und benötigen eine qualifizierte Beratung?

Erfahren Sie in einem kostenlosen Erstgespräch, ob eine Förderung möglich ist und wie wir Sie unterstützen können.

Wir freuen uns über Ihre Nachricht und beraten Sie gerne!

Wir freuen uns über Ihre Nachricht und beraten Sie gerne!