AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen der Glassl & Brandel GbR Unternehmensberatung, Flandernstraße 124, 73732 Esslingen, (nachstehend: auch „GlaBra“ genannt) gegenüber ihren Kundinnen und Kunden. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Kunden wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen erkennt GlaBra nur an, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Bestimmungen (I.) sowie den Besonderen Bestimmungen für die Unternehmensberatung (II.) und für die Trainings- und Seminarveranstaltungen sowie Workshops (III.).

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Allgemeines

(1) GlaBra richtet sich mit den Angeboten sowohl an Verbraucher:innen i.S.d. § 13 BGB und Unternehmer:innen i.S.d. § 14 BGB.

(2) Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.

(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen GlaBra und den Kundinnen und Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde / die Kundin Kauffrau / Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Esslingen. GlaBra ist darüber hinaus berechtigt, die Kundin / den Kunden an ihrem / seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 2 Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.

(2) Zahlungsverpflichtungen der Kundinnen und Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt eine Kundin / ein Kunde mit ihren / seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann GlaBra nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.

(3) GlaBra stellt der Kundin / dem Kunden stets eine Rechnung aus. GlaBra darf die Rechnung auch als pdf-Datei übermitteln.

§ 3 Haftung

(1) GlaBra haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Ansprüche auf Schadensersatz, gleich welchen Rechtsgrundes, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GlaBra, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GlaBra nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Einschränkungen der Absätze 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GlaBra, wenn Ansprüche direkt geltend gemacht werden.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Das Recht zur Aufrechnung steht der Kundin / dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche von GlaBra anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist die Kundin / der Kunde nur insoweit befugt, als ihr / sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Datenschutz

(1) Der Kundin / Dem Kunden ist bekannt und sie / er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von GlaBra auf Datenträgern gespeichert werden. Die Kundin / Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von GlaBra selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Kundin / des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG). An dieser Stelle verweisen wir auf die Datenschutzerklärung auf unserer Website.

(2) Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Kundin / des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren.

(3) Der Kundin / Dem Kunden steht das Recht zu, ihre / seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. GlaBra ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.

II. Besondere Bestimmungen Unternehmensberatung

§ 6 Beauftragung, Feststellung der Auftragsbeendigung

(1) Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Art der Arbeitsergebnisse sowie die Vergütung werden durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen GlaBra und den Kundinnen und Kunden festgelegt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

(2) Die Leistungen von GlaBra sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, Pläne, Modelle etc., die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber der Kundin / dem Kunden erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob und wann die Kundin / der Kunde die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt.

§ 7 Pflichten der Kundin / des Kunden

(1) Die Kundin / Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit von GlaBra zu unterstützen. Insbesondere schafft die Kundin / der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit GlaBra die geforderten angemessenen Voraussetzungen vorenthalten werden, hat die Kundin / der Kunde die entstehenden Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.

(2) Die Kundin / Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Durchführung der Beratung eingesetzten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von GlaBra vor Ablauf der 24 Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.

§ 8 Pflichten von GlaBra

GlaBra ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Kundin / des Kunden vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von ihren / seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzen Mitarbeiter:innen oder Erfüllungsgehilfen die Verpflichtung, so erfüllt GlaBra eine sich daraus gegenüber der Kundin / dem Kunden erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass GlaBra die gegen die Mitarbeiter:innen oder Erfüllungsgehilfen entstehenden Regressansprüche der Kundin / dem Kunden abtritt.

§ 9 Schutz der Arbeitsergebnisse

Die von GlaBra angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch GlaBra. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.