BAFA Förderung: Antrag richtig stellen
Was muss bei der Beantragung der Beratungsförderung beachtet werden?
Wer stellt den Antrag und wann darf mit der Beratung begonnen werden?
Zwei Schritte bei der Antragstellung:
- Schritt 1: Der Antrag wird online über die Antragsplattform des BAFA gestellt. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen.
- Schritt 2: Der Antrag wird von einer eingeschalteten Leitstelle geprüft. Die Leitstelle informiert den Antragstellenden über das Ergebnis der Vorprüfung.
Achtung: Das sollten Sie bei der Antragstellung wissen und beachten
- Mit der Beratung darf erst nach Erhalt des Informationsschreibens mit dem Ergebnis der Vorprüfung begonnen werden.
- Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen
- Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen
Liste der regionalen Ansprechpartner
Listen der regionalen Ansprechpartner, siehe folgenden Link: Regionale Leitstellen BAFA Beratungsförderung
Definition: Unternehmen in Schwierigkeiten
Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) von Nummer 20 Buchstabe a oder b, siehe folgenden Link: Definition Unternehmen in Schwierigkeiten