BAFA Förderung: Antrag richtig stellen

Was muss bei der Beantragung der Beratungsförderung beachtet werden?

Wer stellt den Antrag und wann darf mit der Beratung begonnen werden?


Zwei Schritte bei der Antragstellung:

  • Schritt 1: Der Antrag wird online über die Antragsplattform des BAFA gestellt. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen.
  • Schritt 2: Der Antrag wird von einer eingeschalteten Leitstelle geprüft. Die Leitstelle informiert den Antragstellenden über das Ergebnis der Vorprüfung.

Achtung: Das sollten Sie bei der Antragstellung wissen und beachten 

  • Mit der Beratung darf erst nach Erhalt des Informationsschreibens mit dem Ergebnis der Vorprüfung begonnen werden. 
  • Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen
  • Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen

Liste der regionalen Ansprechpartner 

Listen der regionalen Ansprechpartner, siehe folgenden Link: Regionale Leitstellen BAFA Beratungsförderung 

Definition: Unternehmen in Schwierigkeiten

Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) von Nummer 20 Buchstabe a oder b, siehe folgenden Link: Definition Unternehmen in Schwierigkeiten

 

 

Glassl & Brandel Unternehmensberatung
© Copyright 2022 – Urheberrechtlich geschützt