Wie viel fördert das BAFA für KMU-Beratungen?
Wie hoch sind die Fördersätze und maximal förderfähigen Beratungskosten laut BAFA Förderung 2016
Wie viel Förderung bekommt ein Jungunternehmer? Wie viel Förderung bekommt ein Bestandsunternehmen? Wie viel Förderung bekommt ein Unternehmen in Schwierigkeiten? Die Förderhöhe (Höhe des Zuschusses) ergibt sich einerseits aus den festgelegten maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage). Andererseits ist die Höhe der Förderung auch vom Standort des Unternehmens abhängig.
Die Fördersätze nach Standort des Unternehmens
- In den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Brandenburg und ohne Region Leipzig: Fördersatz 80%
- In der Region Lüneburg: Fördersatz 60%
- Alle übrigen: Fördersatz 50%
- Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig von Alter und Standort): Fördersatz 90%.
Maximal förderfähige Beratungskosten (Bemessungsgrundlage)
In der folgenden Tabelle lesen Sie die höchstmögliche Förderung durch das BAFA:
UNTERNEHMENSART | BERATUNGSKOSTEN UNTER BEMESSUNGSGRUNDLAGE | FÖRDERSATZ | MAXIMALER ZUSCHUSS |
Junge Unternehmen Nicht länger als 2 Jahre am Markt | 4.000 € | 80 % 60 % 50 % | 3.200 2.400 2.000 |
Bestandsunternehmen Ab dem 3. Jahr nach der Gründung | 3.000 € | 80 % 60 % 50 % | 2.400 € 1.800 € 1.500 € |
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 € | 90 % | 2.700 € |
Beratungskosten unter der Bemessungsgrundlage
Sollten die Beratungskosten den Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage nicht erreichen, errechnet sich die Förderung/der Zuschuss wie im folgenden Beispiel:
UNTERNEHMENSART | BERATUNGSKOSTEN UNTER BEMESSUNGSGRUNDLAGE | FÖRDERSATZ | MAXIMALER ZUSCHUSS |
Junge Unternehmen | 2.000 € | 80 % 60 % 50 % | 1.600 1.200 1.000 |
Bestandsunternehmen | 1.500 € | 80 % 60 % 50 % | 1.200 € 900 € 750 € |
Unternehmen in Schwierigkeiten | 1.500 € | 90 % | 1.350 € |
Beratungskosten über der Bemessungsgrundlage
Liegen die Beratungskosten über dem Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage, ist der die Bemessungsgrundlage übersteigende Teil der Beratungskosten immer selbst zu tragen.
Ein Rechenbeispiel dazu, wenn die Beratungskosten über der Bemessungsgrundlage liegen:
- Beratungskosten: 5.000 Euro
- Zuschuss junges Unternehmen: 50%
- Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro 2.000 Euro
- Selbst zu tragender Anteil somit: 3.000 Euro