Wer wird vom BAFA gefördert?
An wen richtet sich das bundesweite BAFA Förderprogramm?
Und wer kann die Zuschüsse für Unternehmensberatungen in Anspruch nehmen?
Das BAFA Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ richtet sich an:
- Neu gegründete Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen), bisher: Gründercoaching Deutschland
- Bestehende Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen), bisher: KMU-Beratung/Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten), bisher: Turn-Around-Beratung und Runder Tisch
Weitere Voraussetzungen für die Förderung durch das BAFA sind:
- Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen
- Unternehmen in Schwierigkeiten müssen zusätzlich den Voraussetzungen im Sinne der "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten" (2014/249/01) von Nummer 20 Buchstabe a oder b entsprechen
Hinweis zum Unternehmensalter: Gründungsdatum ist bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs und bei Freiberuflern der Tag der Anmeldung beim Finanzamt.