Wer wird vom BAFA gefördert?

 An wen richtet sich das bundesweite BAFA Förderprogramm? 

Und wer kann die Zuschüsse für Unternehmensberatungen in Anspruch nehmen?


Das BAFA Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ richtet sich an:

  • Neu gegründete Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen), bisher: Gründercoaching Deutschland
  • Bestehende Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen), bisher: KMU-Beratung/Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten), bisher: Turn-Around-Beratung und Runder Tisch

Weitere Voraussetzungen für die Förderung durch das BAFA sind:

  • Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen
  • Unternehmen in Schwierigkeiten müssen zusätzlich den Voraussetzungen im Sinne der "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten" (2014/249/01) von Nummer 20 Buchstabe a oder b entsprechen

 

Hinweis zum Unternehmensalter: Gründungsdatum ist bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs und bei Freiberuflern der Tag der Anmeldung beim Finanzamt. 

 

 

Glassl & Brandel Unternehmensberatung
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