Beratungsförderung für Jungunternehmen
Regionale und bundesweite Förderungen für die Beratung neu gegründeter Unternehmen
Wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen erst neu gegründet haben, haben Sie die Möglichkeit bundesweite und regionale Förderungen für unsere Beratungsangebote zu erhalten.
Bundesweite Beratungsförderungen für Jungunternehmen
Das neue BAFA Förderprogramm "Förderung unternehmerischen Know-hows"
Als junges, innerhalb der letzten zwei Jahre gegründetes Unternehmen, können Sie für unsere Beratungen den Beratungszuschuss für Jungunternehmen durch das neue BAFA Förderprogramm in Anspruch nehmen. (ehemals Gründercoaching Deutschland, GCD)
Welche Voraussetzungen und Bedingungen für die BAFA Förderung gibt es?
- Förderung für Jungunternehmen in ersten 2 Jahren nach der Gründung
- Maximal förderfähige Beratungskosten (Bemessungsgrundlage): 4000 € ohne Umsatzsteuer
- Höhe des Zuschusses in den alten Bundesländern einschließlich Berlin und so auch in BW: 50 %
Regionale Beratungsförderungen für Jungunternehmen in Baden-Württemberg
Es gibt verschiedene Förderangebote für junge, kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Unternehmenssitz in Baden-Württemberg haben.
Gefördertes Coachingprogramm für KMU durch das RKW Baden-Württemberg
Kleine und mittlere Unternehmen, junge und länger bestehende, mit Sitz in Baden-Württemberg können (bei uns??) ein Coaching erhalten, das durch das RKW Baden-Württemberg gefördert wird.
Welche Voraussetzungen und Bedingungen gelten für das geförderte RKW-Coachingprogramm?
- Keine Begrenzung auf die ersten 2 Jahre nach der Gründung
- Unternehmensstandort in Baden-Württemberg erforderlich
- Landeszuschuss von bis zu 300 € pro Beratungstag
- Eigenanteil des Unternehmens beträgt 900 € pro Beratungstag
- Maximale Dauer des geförderten Coachings umfasst 15 Tage
Betriebswirtschaftliche und technische Kurzberatung des RKW Baden-Württemberg
Als junges und länger bestehendes KMU der Industrie, der Freien Berufe und aus Branchen ohne spezielle Landesprogramme in Baden-Württemberg, können Sie eine betriebswirtschaftliche und technische Kurzberatung in Anspruch nehmen, die durch das RKW Baden Württemberg gefördert wird.
Welche Voraussetzungen und Bedingungen gelden für die geförderte RKW Kurzberatung?
- Keine Begrenzung auf die ersten 2 Jahre nach der Gründung
- Unternehmensstandort in Baden-Württemberg ist erforderlich
- Landeszuschuss von bis zu 350 € pro Beratungstag
- Eingenanteil des Unternehmens beträgt 450 € pro Beratungstag
- Maximale Dauer der geförderten Beratung umfasst 2 Tage im Jahr