Beratungsförderung für KMU in Schwierigkeiten

Geförderte Unternehmensberatungen zur Unternehmenssicherung für KMU in Krisensituationen

Unsere Beratungsangebote für kleine und mittelständische Unternehmen in der Krise können durch das neue und bundesweit gültige BAFA Förderprogramm "Förderung unternehmerischen Know-hows" bezuschusst werden. Bestandsunternehmen und Jungunternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung für unsere Beratungen in Höhe von 90 % erhalten.

 


Bundesweite Beratungsförderung für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Das BAFA Förderprogramm "Förderung unternehmerischen Kow hows"

Im Rahmen des BAFA Förderprogrammes "Förderung unternehmerischen Know-hows" können Unternehmen in Schwierigkeiten eine Förderung für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten. 

Welche Voraussetzungen und Bedingungen gelten für die Förderung von Krisenberatungen?

  • Förderung für Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Unternehmensalter und Standort
  • Maximal förderfähige Beratungskosten (Bemessungsgrundlage): 3.000 € ohne Umsatzsteuer
  • Höhe des Zuschusses: 90 % der förderfähigen Beratungskosten 

 


 

Was Sie sonst noch zur Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten wissen sollten

  • Unternehmen in Schwierigkeiten müssen die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
  • Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, über deren Vermögen bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.

 

Glassl & Brandel Unternehmensberatung
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