BAFA Beratungszuschüsse für Unternehmen

„Förderung unternehmerischen Know-hows“ Beratungen

Im Rahmen der „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beratungen für Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten.

Inhalt der Beratungen sind wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen der Unternehmensführung.

 

Spezielle Beratungen für Unternehmen in Schwierigkeiten

Auch erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Beratungen durch qualifizierte Beraterinnen und Berater

Die Beratungen dürfen ausschließlich von qualifizierten und beim BAFA registrierten Beraterinnen und Beratern durchgeführt werden. Die im Förderverfahren registrierten Berater müssen dem BAFA die erforderlichen Fähigkeiten nachweisen und einen Qualitätsnachweis erbringen.

Auch wir, die Glassl & Brandel Unternehmensberatung, bieten solche geförderten Beratungen jetzt und auch in Zukunft an.

Förderungen um 2 Jahre verlängert

Das Förderprogramm wurde um zwei Jahre verlängert. Die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows war zunächst bis zum 31.12.2020 befristet. Jetzt wurde die Richtline mit Wirkung zum 01. Januar 2021 um zwei Jahre verlängert.

Durch die Richtlinienverlängerung besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu erhalten.

Wer kann die Zuschüsse in Anspruch nehmen?

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" in Anspruch nehmen können

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Weitere Voraussetzungen für die Beratungsförderung sind:

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

KMU-Definition der Europäischen Kommission

Unternehmen in Schwierigkeiten müssen zusätzlich die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.

Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

Wer kann die Zuschüsse nicht in Anspruch nehmen?

Fördermittelberechtigt sind nicht:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
  • Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z. B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.

Nicht gefördert werden außerdem Beratungen, die

  • ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden.
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden.
  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.
  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
  • den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben.
  • ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.

Welche Beratungsschwerpunkte (Themen) können gefördert werden?

Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen

Spezielle Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Beratung für Unternehmen in Schwierigkeiten

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Höhe des Zuschusses für Bestandsunternehmen

 Unternehmensart  Bemessungsgrundlage  Region Fördersatz  maximaler Zuschuss 
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung  
 3.000 Euro  

alte Bundesländer
(ohne Region Lüneburg), mit Berlin & Region Leipzig

 50 %  1.500 Euro
Region Lüneburg  60 %  1.800 Euro
neue Bundesländer
(ohne Berlin & ohne Region Leipzig)
 80 %  2.400 Euro

Höhe des Zuschusses für Jungunternehmen

 Unternehmensart  Bemessungsgrundlage  Region Fördersatz  maximaler Zuschuss 
Junge Unternehmen,
nicht länger als zwei Jahre am Markt 
 4.000 Euro  

alte Bundesländer
(ohne Region Lüneburg), mit Berlin & Region Leipzig

 50 %  2.000 Euro
Region Lüneburg  60 %  2.400 Euro
neue Bundesländer
(ohne Berlin & ohne Region Leipzig)
 80 %  3.200 Euro

 

Höhe des Zuschusses für Unternehmen in Schwierigkeiten

 Unternehmensart  Bemessungsgrundlage  Region Fördersatz  maximaler Zuschuss 
Unternehmen in
Schwierigkeiten
 3.000 Euro  

alle Standorte in der
Bundesrepublik Deutschland


 90 %
 
 
 2.700 Euro
 

 

Nähere Informationen können sie gerne von uns erhalten.

Also scheuen Sie sich nicht und nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Kontaktieren Sie uns direkt telefonisch unter 0711 50437990, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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