BAFA Förderung 2016: Was wird gefördert? Und was nicht?
Welche Arten von Beratungen und welche Beratungsthemen sind förderfähig?
Gefördert werden allgemeine Unternehmensberatungen für Jung- und Bestandsunternehmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Hinzu kommt die Förderung von speziellen Beratungen zu Themen wie Fachkräftegewinnung oder der Integration von neuen Mitarbeitern mit Migrationshintergrund gefördert. Schließlich können Unternehmenssicherungsberatungen sowie entsprechende Folgeberatungen für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch das BAFA Förderprogramm bezuschusst werden.
Allgemeine förderfähige Beratungen und Themen für Jung- und Bestandsunternehmen können sein:
Wirtschaftliche Beratungen
- Verbesserung der Unternehmenskonzeption
- Standort und Wettbewerb
- Einkauf, Produktion, Sortiment, Lagerhaltung/-system
- Marketing und Vertrieb
- Geschäftserweiterung und Nachfolge
- Technologie- und Innovationsberatungen
Finanzielle Beratungen
- Berechnung von Investitionsbedarf und Rentabilität
- Überprüfung der Liquidität
- Entwicklung einer Finanzierungsstrategie
- Klärung einer geeigneten Kapitalbeschaffung
Organisatorische Beratungen
- unternehmerische Ausrichtung/ Strategie
- Prozessoptimierung
- Aufbau- und Ablauforganisation
- Umstrukturierung
Personelle Beratungen
- Rekrutierungsprozess und Nachwuchsförderung
- Mitarbeiterbeteiligung und Mitarbeiterführung
- Weiterbildung
- Personalkosten / Entlohnung
Spezielle förderfähige Beratungsthemen für Jung- und Bestandsunternehmen können sein:
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
- von Frauen oder
- von Migrantinnen oder Migranten oder
- von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Unternehmenssicherungsberatungen und Folgeberatungen
für Jung- und Bestandsunternehmen in Schwierigkeiten
Bei der Unternehmenssicherungsberatung handelt es sich um eine Beratung für Jung- und Bestandsunternehmen, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen. Um die dabei erarbeiteten Maßnahmen zu festigen, können im Anschluß daran "Folgeberatungen" zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
Was wird durch das BAFA insbesondere nicht gefördert?
Nicht gefördert werden insbesondere Beratungen, die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeit zum Inhalt haben.